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Warum die Nutzung von CrewBrain durch Freelancer keine Scheinselbständigkeit begründet

Vorweg: CrewBrain ist ein Softwarehersteller und kann daher keine Rechtsberatung gewährleisten. Wende dich bei konkreten Fragen zur Scheinselbständigkeit an den Sozialversicherungsträger, dein Finanzamt oder einen Anwalt.


1. Einführung

Die Diskussion um Scheinselbständigkeit beschäftigt sowohl Auftraggeber als auch Freelancer regelmäßig. Gerade die Nutzung von Software wie CrewBrain, die der Organisation und Verwaltung dient, wird dabei oft kritisch hinterfragt. Es entsteht schnell die Befürchtung, dass der Freelancer durch solche Tools in den Betriebsablauf des Auftraggebers eingegliedert wird. Im Folgenden erklären wir, warum die Nutzung von CrewBrain durch Freelancer unserer Auffassung nach nicht zu einer Scheinselbständigkeit führt und wie die unabhängige Tätigkeit gewährleistet bleibt.

2. Grundsätzliche Definition der Scheinselbständigkeit

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine formal selbständige Tätigkeit tatsächlich die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung aufweist. Relevante Kriterien sind u. a.:

  • Weisungsgebundenheit
  • Eingliederung in die Arbeitsorganisation
  • Fehlendes unternehmerisches Risiko

In § 7 SGB IV („Beschäftigung“) sowie in der Rechtsprechung wird geprüft, ob in Wahrheit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

3. Indizien für abhängige Beschäftigung laut Rechtsprechung

  1. Der Auftraggeber bestimmt Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit
    Beispiel: Ein Webdesigner muss täglich zu festen Arbeitszeiten im Büro einer Agentur anwesend sein und erhält genaue Anweisungen, welche Tools er einsetzen soll.
  2. Organisatorische Eingliederung
    Beispiel: Eine Softwareentwicklerin arbeitet dauerhaft in den Büroräumen eines IT-Konzerns, nutzt dessen Infrastruktur, erhält Anweisungen vom Teamleiter und nimmt an internen Besprechungen teil.
  3. Persönliche Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber
    Beispiel: Ein Grafikdesigner arbeitet ausschließlich für einen großen Verlag und darf keine weiteren Kunden annehmen. Er ist dadurch finanziell vollständig von diesem Verlag abhängig.
  4. Keine eigenverantwortliche Gestaltung
    Beispiel: Eine Übersetzerin erhält sehr detaillierte Vorgaben zu Stil und Wortwahl und darf keinerlei kreative Entscheidungen selbst treffen.

4. CrewBrain als administratives Tool

CrewBrain ist ein digitales Werkzeug für Planung, Zeiterfassung und vorbereitende Abrechnung. Aus unserer Perspektive steuert es nicht den Arbeitsablauf von Freelancern, sondern erleichtert lediglich die administrative Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Zentral dabei:

  • Einsatzplanung: Freelancer können sich zu Einsätzen anbieten oder Vorschläge ablehnen.
  • Zeiterfassung: Die geleisteten Arbeitsstunden werden dokumentiert, um eine transparente Abrechnung zu ermöglichen.
  • Vorbereitende Abrechnung: CrewBrain stellt Daten bereit, damit Zahlungen effizient abgewickelt werden können, ohne unternehmerische Entscheidungen des Freelancers zu beeinflussen.

Die Kernfrage lautet: Führt dies zu einer Eingliederung in die Arbeitsorganisation?

5. Keine Eingliederung in den Betriebsablauf

Um Scheinselbständigkeit zu begründen, müssten Freelancer weisungsgebunden sein und sich fest in die Unternehmensstruktur einfügen. Dies ist jedoch nicht der Fall:

  • Keine Weisungsbefugnis: CrewBrain selbst gibt keinerlei Anweisungen. Es dient nur als Kommunikations- und Organisationsplattform zwischen Auftraggebern und Freelancern.
  • Freie Verfügbarkeit: Freelancer bestimmen ihre Arbeitszeit selbst und entscheiden, welche Aufträge sie annehmen.
  • Kein inhaltlicher Einfluss: CrewBrain „verfolgt“ nur Zeiten und Einsätze, ohne vorgeschriebene Abläufe oder Qualitätseingriffe.

6. Unternehmerisches Risiko bleibt gewahrt

Ein deutliches Indiz für echte Selbständigkeit ist das Tragen eines eigenen unternehmerischen Risikos. Dieser Aspekt bleibt für Freelancer, die CrewBrain nutzen, unverändert:

  • Selbständige Akquise weiterer Aufträge
  • Eigene Betriebsmittel und Infrastruktur
  • Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Honorare variieren nach Anzahl und Umfang der angenommenen Projekte

CrewBrain übernimmt keine unternehmerischen Entscheidungen, sondern fungiert nur als administratives Hilfsmittel.

7. Fazit und Zusammenfassung

Eine Vielzahl an Urteilen (z. B. BSG B 12 R 7/15 R) bestätigt, dass keine Eingliederung in den Betrieb vorliegt, wenn Freelancer keine festen Arbeitszeiten haben, ihre Leistungen eigenverantwortlich erbringen, sich nicht ausschließlich an einen Auftraggeber binden und ein unternehmerisches Risiko tragen.

CrewBrain

  • dient ausschließlich der Organisation und Verwaltung,
  • begründet keine Weisungsgebundenheit oder Eingliederung in den Betrieb,
  • wahrt die unternehmerische Unabhängigkeit,
  • erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Scheinselbstständigkeit.

Freelancer können daher aus unserer Sicht CrewBrain bedenkenlos nutzen, ohne ihren Status zu gefährden. Ähnlich wie ein Messenger stellt es nur eine Plattform für Kommunikation und Datenaustausch dar. Solange Freelancer ihre Arbeitsweise selbst bestimmen und Einsätze nach Belieben annehmen oder ablehnen, bleibt ihre Selbständigkeit unangetastet.

Hinweis: Bei Unsicherheiten zu Scheinselbständigkeit wende dich bitte an einen Anwalt oder die zuständigen Behörden, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.

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