Reisekosten schnell und einfach erstellen: CrewBrain integriert neue Pauschalen zum 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen für die Pauschbeträge zu Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland in Kraft. Diese Anpassungen betreffen insbesondere Unternehmen, die regelmäßig Dienstreisen ins Ausland unternehmen und die entsprechenden Reisekosten abrechnen müssen. Gleichzeitig bleiben die inländischen Pauschalen unverändert. Für Unternehmen, die CrewBrain nutzen, wird die Umstellung auf die neuen Regelungen jedoch besonders einfach – und das aus gutem Grund.

Neue Regelungen für Auslandsdienstreisen und stabile inländische Pauschalen

Die neuen Regelungen gemäß § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG) betreffen hauptsächlich Auslandsreisen, die inländischen Pauschbeträge bleiben stabil. Für die Abwesenheit zwischen 8 und 24 Stunden sowie für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen bleibt die inländische Verpflegungspauschale bei 14 Euro. Für eine vollständige Abwesenheit von 24 Stunden bleibt sie unverändert bei 28 Euro.

Für Auslandsdienstreisen gelten ab 2025 dagegen neue Berechnungsmethoden. So wird bei eintägigen Reisen in das Ausland der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen in mehrere Staaten kommen zusätzliche Regeln zur Anwendung: Am An- und Abreisetag sowie an den Zwischen- oder vollen Reisetagen (d.h. bei einer Abwesenheit von 24 Stunden) ist der Pauschbetrag des Ortes relevant, den der Reisende vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.

Diese Neuerungen können die Reisekostenabrechnung für Unternehmen deutlich komplexer machen – es sei denn, man setzt auf eine Lösung, die diese Änderungen automatisch berücksichtigt. Genau hier setzt CrewBrain an.

CrewBrain sorgt für einfache Reisekostenabrechnung

CrewBrain ist eine innovative Personalplanungssoftware, die Unternehmen hilft, ihre Reisekosten effizient zu verwalten und die Verwaltung der Verpflegungspauschalen zu vereinfachen. Ab Januar 2025 werden die neuen Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen automatisch in das System integriert. Unternehmen, die CrewBrain verwenden, müssen sich also keine Sorgen machen, manuell die neuen Pauschalen zu berechnen oder Fehler bei der Anwendung der komplexen Regelungen zu riskieren.

„Die neuen Regelungen zur Berechnung der Verpflegungspauschalen sind für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, da sie die Grundlage für eine korrekte Reisekostenabrechnung bilden“, erklärt CrewBrain. „Wir haben uns intensiv mit den neuen Pauschbeträgen auseinandergesetzt und stellen sicher, dass diese Änderungen pünktlich zum 1. Januar 2025 in unser System integriert werden.“

Vorteile der Automatisierung für Unternehmen

Die automatische Integration der neuen Pauschbeträge spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch das Risiko von Fehlern, die bei der manuellen Berechnung der Reisekosten entstehen könnten. Besonders bei internationalen Reisen, die mehrere Länder und damit unterschiedliche Pauschbeträge betreffen, ist es eine erhebliche Erleichterung, wenn die Software diese Berechnungen automatisch übernimmt.

„Mit der rechtzeitigen Anpassung bieten wir unseren Nutzern eine effiziente und zuverlässige Lösung, um die korrekten Pauschbeträge für Auslandsreisen zu berechnen“, so CrewBrain weiter. „Unsere Nutzer können sich darauf verlassen, dass sie die richtigen Beträge ohne zusätzlichen Aufwand anwenden.“

Durch die automatische Berechnung der Pauschbeträge entfällt die Notwendigkeit, sich mit den unterschiedlichen Regelungen für den An- und Abreisetag oder für mehrtägige Reisen in verschiedene Länder auseinanderzusetzen. CrewBrain sorgt dafür, dass jede Reise korrekt erfasst wird und dass Unternehmen stets auf dem neuesten Stand bleiben.

Warum CrewBrain die beste Wahl für die Reisekostenabrechnung ist

  1. Automatische Updates: CrewBrain stellt sicher, dass alle gesetzlichen Änderungen, wie die neuen Pauschbeträge zum 1. Januar 2025, sofort und automatisch in das System integriert werden.
  2. Zeitsparend und fehlerfrei: Die Software übernimmt die Berechnung der Verpflegungspauschalen für Inlands- und Auslandsreisen und reduziert so den Aufwand für die manuelle Eingabe sowie das Risiko von Fehlern.
  3. Einfache Handhabung: CrewBrain ist benutzerfreundlich und bietet eine intuitive Oberfläche, die es auch weniger erfahrenen Nutzern ermöglicht, ihre Reisekosten effizient zu verwalten.
  4. Planungssicherheit: Unternehmen können sich darauf verlassen, dass die Software alle Änderungen fristgerecht berücksichtigt und eine fehlerfreie Abrechnung ermöglicht.
  5. Transparenz: Alle Abrechnungen sind klar und nachvollziehbar, was besonders für Audits oder interne Prüfungen von Vorteil ist.

Unser Besonderes Angebot: CrewBrain länger kostenlos testen

Als Dank für die Aufmerksamkeit bieten wir einen extralangen 45-Tage-Testzeitraum von CrewBrain an. Damit steht einer Digitalisierung des Crew- und Reisekostenmanagements nichts mehr im Wege. Interesse geweckt? Dann jetzt über den Link kostenlos und unverbindlich eine CrewBrain Demo registrieren.

Angebot gültig bis auf Widerruf. Nicht auf bestehende Accounts anrechenbar. Eine verlängerte Demoversion steht ausschließlich über diesen Link zur Verfügung. Sollte der längere Testzeitraum dem Account innerhalb von 3 Tagen nicht automatisch zugewiesen werden, bitte den Support per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

Fazit: CrewBrain macht Reisekostenabrechnung zum Kinderspiel

Die Änderungen der Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen und die Stabilität der inländischen Sätze bieten Unternehmen eine klare Grundlage für die Reisekostenabrechnung im Jahr 2025. CrewBrain erleichtert diesen Prozess erheblich, indem es automatisch die neuen Pauschalen in seine Software integriert und so Unternehmen die lästige manuelle Berechnung erspart. Das Ergebnis ist eine effiziente, fehlerfreie und transparente Reisekostenabrechnung, die Unternehmen Zeit und Ressourcen spart.

Mit CrewBrain können Unternehmen sicherstellen, dass sie auch im Jahr 2025 alle steuerlichen Vorschriften einhalten und ihre Reisekosten schnell und unkompliziert verwalten – egal ob im In- oder Ausland.

Quelle: Bundesfinanzministerium

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